Honorar

Für die Honorierung von Privatgutachten an Grundstücken gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Honorarordnung. Die Leistungen können frei vereinbart werden. Als Anhaltspunkt hierfür kann folgende Honorartabelle dienen, welche sich an die, für Wertermittlungen bis zum August 2009, gültige HOAI anlehnt. Das Gutachterhonorar wird im Vorfeld einer Bewertung separat schriftlich als Festpreis vereinbart.

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Grundstückswert* in € Normalstufe € Schwierigkeitsstufe** €
bis 150.000 950,00 1.130,00
150.001 - 200.000 1.070,001.310,00
200.001 - 300.000 1.250,00 1.545,00
300.001 - 400.000 1.430,00 1.845,00
400.001 - 500.000 1.665,00 2.140,00
500.001 - 750.000 1.905,00 2.440,00
750.001 - 1.000.000 2.200,00 2.735,00
1.000.001 - 1.250.000 2.380,00 3.035,00
Tabelle: Honorartabelle zur Erstattung einer Wertermittlung (Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer, ohne Nebenkosten)

Anfallende Nebenkosten werden vereinbarungsgemäß pauschal oder auf Nachweis in Ansatz gebracht.
Beauftragte Zusatzleistungen (z. B. detailiertes Aufmaß, umfangreiche Flächenberechnungen etc.) werden nach Zeitaufwand separat abgerechnet. Hierzu muss vor Auftragsbeginn eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.

* Grundstückswert ist in der Regel der Verkehrswert
** z. B. bei der Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Renten- und Pflegeverpflichtungen, in Sanierungsgebieten etc.