Honorar
Für die Honorierung von Privatgutachten an Grundstücken gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Honorarordnung. Die Leistungen können frei vereinbart werden. Als Anhaltspunkt hierfür kann folgende Honorartabelle dienen, welche sich an die, für Wertermittlungen bis zum August 2009, gültige HOAI anlehnt. Das Gutachterhonorar wird im Vorfeld einer Bewertung separat schriftlich als Festpreis vereinbart.
Grundstückswert* in € | Normalstufe € | Schwierigkeitsstufe** € |
---|---|---|
bis 150.000 | 950,00 | 1.130,00 |
150.001 - 200.000 | 1.070,00 | .1.310,00 |
200.001 - 300.000 | 1.250,00 | 1.545,00 |
300.001 - 400.000 | 1.430,00 | 1.845,00 |
400.001 - 500.000 | 1.665,00 | 2.140,00 |
500.001 - 750.000 | 1.905,00 | 2.440,00 |
750.001 - 1.000.000 | 2.200,00 | 2.735,00 |
1.000.001 - 1.250.000 | 2.380,00 | 3.035,00 |
Anfallende Nebenkosten werden vereinbarungsgemäß pauschal oder auf Nachweis in
Ansatz gebracht.
Beauftragte Zusatzleistungen (z. B. detailiertes Aufmaß, umfangreiche
Flächenberechnungen etc.) werden nach Zeitaufwand separat abgerechnet. Hierzu
muss vor Auftragsbeginn eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.
* Grundstückswert ist in der Regel der Verkehrswert
** z. B. bei der Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten,
Renten- und Pflegeverpflichtungen, in Sanierungsgebieten etc.